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Wir rechnen direkt mit deiner Versicherung ab.

Glasschaden und Versicherung: Teilkasko, Selbstbeteiligung, Abwicklung

Glasschäden sind bei vielen Teilkaskoversicherungen abgedeckt. Übernimmt deine Versicherung den Schaden, rechnen wir direkt mit ihr ab – du zahlst nur deine Selbstbeteiligung, falls dein Vertrag eine vorsieht.

Gut zu wissen

Reparatur und Tausch werden unterschiedlich behandelt

01

Steinschlagreparatur

Eine Reparatur wird je nach Versicherungsvertrag häufig ohne Selbstbeteiligung übernommen. Für die Versicherung ist sie günstiger als eine neue Scheibe.

Mehr zur Steinschlagreparatur

02

Scheibentausch

Bei einem Tausch kann die Selbstbeteiligung anfallen, die du in deiner Teilkasko vereinbart hast. Den Rest übernimmt je nach Vertrag die Versicherung.

Mehr zum Scheibentausch

Ob und in welchem Umfang deine Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von deinem Vertrag ab. Manche Tarife sehen außerdem vor, dass du eine Partnerwerkstatt der Versicherung nutzt. Ein Blick in deine Unterlagen oder ein Anruf bei der Versicherung schafft Klarheit.

Unsere Unterstützung

Du lieferst die Daten, wir kümmern uns um den Rest

Du unterschreibst bei uns eine Abtretungserklärung, und wir rechnen den Schaden direkt mit deiner Versicherung ab. Du musst die Rechnung nicht selbst bezahlen und einreichen, sondern zahlst nur deine Selbstbeteiligung, falls eine anfällt. Voraussetzung ist, dass deine Versicherung den Schaden übernimmt.

Wichtig: Wir übernehmen die Abrechnung mit deiner Versicherung. Eine Rechtsberatung leisten wir nicht.

Das brauchen wir von dir

  • Ein Foto vom Schaden
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Name deiner Versicherung und Versicherungsnummer
  • Schadennummer, falls du den Schaden schon gemeldet hast
  • Datum und Ort, an dem der Schaden entstanden ist
Häufige Fragen

Fragen zu Glasschaden und Versicherung

Muss ich die Rechnung vorstrecken?

Nein, wenn deine Versicherung den Schaden übernimmt. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit ihr ab. Du zahlst nur deine Selbstbeteiligung, falls dein Vertrag eine vorsieht.

Zahlt meine Versicherung den Glasschaden?

Glasschäden sind bei vielen Teilkaskoversicherungen abgedeckt, in der Vollkasko ist die Teilkasko enthalten. Eine reine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am eigenen Auto nicht. Maßgeblich ist dein Vertrag.

Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?

Bei einer Steinschlagreparatur verzichten viele Versicherer je nach Vertrag auf die Selbstbeteiligung. Bei einem Scheibentausch kann die vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.

Werde ich nach einem Glasschaden hochgestuft?

In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Glasschaden, der über die Teilkasko läuft, führt deshalb nicht zu einer Rückstufung.

Was ist, wenn ich nur eine Haftpflichtversicherung habe?

Dann trägst du die Kosten selbst. Gerade in diesem Fall lohnt sich eine frühe Reparatur, weil sie deutlich weniger kostet als eine neue Scheibe. Wir nennen dir den Preis vorab.

Kümmert ihr euch um die Versicherungsabwicklung?

Ja. Übernimmt deine Versicherung den Glasschaden, rechnen wir direkt mit ihr ab. Du zahlst nur deine Selbstbeteiligung, falls dein Vertrag eine vorsieht. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Kontakt

Schick uns ein Foto vom Schaden.

Am schnellsten geht es per WhatsApp oder Telefon. Wir sagen dir, ob eine Reparatur reicht, und machen einen Termin aus, der dir passt.

Autoglas Kühbach
ein Service der Autostadl Kühbach 360 GmbH
Bergstraße 8 · 86556 Kühbach

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